Strahlenschutzkurse in München und Umgebung

Strahlenschutz und Strahlenschutzmaßnahmen – kurz erklärt

Strahlenschutz ist ganz allgemein jeglicher Schutz von Mensch und Umwelt vor der schädlicher Wirkung ionisierender Strahlung, sowohl aus natürlichen als auch aus künstlichen Strahlenquellen. Strahlenschutz ist wichtig bis unentbehrlich in Bereichen wie Medizin, Technik und Forschung.
Bereits 1928 hat man mit der Gründung eines Internationalen Komitees zum Schutz vor Röntgenstrahlung und Radium in Stockholm die Notwendigkeit von Maßnahmen zum Schutz vor ionisierender Strahlung erkannt. Wenige Jahrzehnte zuvor Ende des 19. Jahrhunderts wurde die Röntgenstrahlung durch Wilhelm Konrad Röntgen (1895) und die Radioaktivität durch Antoine Henri Becquerel (1896) entdeckt. In kurzer Zeit wurde offenbar, dass der allzu sorglose Umgang mit Röntgenstrahlung und radioaktiven Stoffen zu massiven Schäden an der Gesundheit bei Menschen führt.

Die Internationale Strahlenschutzkommission (International Commission on Radiological Protection, ICRP), so die heutige Bezeichnung des in Stockholm gegründeten Komitees, mit Sitz in Ottawa veröffentlicht fortschreibende Empfehlungen zum Strahlenschutz. Der aktuell zusammenfassende Bericht Nr. 103 stammt aus dem Jahr 2007.

Diese Empfehlungen werden in Europa durch die Euratom in europäische Richtlinien gefasst mit der Maßgabe, diese in den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen. Aktuelle Richtlinie ist die Richtlinie 2013/59 Euratom.

Rechtsgrundlagen für Strahlenschutz und Strahlenschutzmaßnahmen in Deutschland sind die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) und die Röntgenverordnung (RöV) in ihrer Ursprungsfassungen bereits existierend aus den Jahren 1960 bzw. 1973. Beide Verordnungen basierend auf den Empfehlungen der ICRP und abgeleitet aus dem Atomgesetz bildeten jahrzehntelang die gesetzlichen Grundlagen im Strahlenschutz. Beide Verordnungen waren aufgrund neuer Erkenntnisse und Empfehlungen immer wieder Novellierungen ausgesetzt, zuletzt in den Jahren 2001 und 2003.

Im Zuge einer umfassenden Modernisierung des deutschen Strahlenschutzrechts, die maßgeblich auf der Umsetzung der Richtlinie 2013/59 Euratom beruht, wurde das Gesetz zum Schutz vor schädlicher Wirkung ionisierender Strahlung (StrlSchG) aus dem Jahr 2017 erlassen. Das deutsche Strahlenschutzrecht erhält mit dem StrlSchG eine eigenständige und einheitliche Grundlage im Strahlenschutz neben dem Atomgesetz. Die beiden bisherigen Verordnungen StrlSchV und RöV sind nun in einer Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) zusammengefasst worden. Die neue Strahlenschutzverordnung ist Ende 2018 in Kraft getreten.

Während das Strahlenschutzgesetz dabei die grundrechtsrelevanten Aspekte regelt, sind in der Strahlenschutzverordnung die materiellen Aspekte niedergelegt, so z.B. die erforderliche Fachkunde der Strahlenschutzbeauftragten, die für die sichere Ausführung beim Umgang mit ionisierender Strahlung nach § 70 StrlSchG durch den Strahlenschutzverantwortlichen zu bestellen sind.

Erforderliche Fachkunde der Strahlenschutzbeauftragten

Die Verantwortung für die sichere Ausführung beim Umgang mit ionisierender Strahlung zum Schutz von Mensch und Umwelt bedarf hoch qualifizierter Personen in ihrer Funktion als Strahlenschutzbeauftragte.

Je nach Gefährdung, die sich durch die jeweilige Tätigkeit mit radioaktiven Stoffen, Röntgeneinrichtungen oder Störstrahler ergeben, sind unterschiedliche Anforderungen an die Qualifikation des Strahlenschutzbeauftragten zu stellen. Diese erfolgt in der Einteilung verschiedener Fachkundegruppen, deren Zuordnung in entsprechenden Richtlinien festgelegt ist.

Die Fachkunde beruht auf drei Säulen:

  • Dem Besuch eines anerkannten Kurses zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz
  • Der Berufsausbildung des Strahlenschutzbeauftragten
  • Der in Abhängigkeit von der Berufsausbildung maßgeblichen Berufserfahrung auf dem jeweiligen Tätigkeitsgebiet

Kurse für den Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz bietet für nahezu alle technischen Fachkunden Nukleus Training & Consulting in München und Umgebung an. Unabhängig ob beim Umgang mit umschlossenen oder offenen radioaktiven Stoffen, dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern, der Beförderung radioaktiver Stoffe oder der Beschäftigung von Personen in fremden Anlagen oder Einrichtungen nach § 25 StrlSchG.

Einer der nachgefragtesten Kurse zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz beim Umgang mit radioaktiven Stoffen ist z. B. der sogenannte Grundkurs im Strahlenschutz. Grundkurs einfach deshalb, weil dieser einwöchige Kurs die meisten erforderlichen Fachkundegruppen im Regelfall abbildet.
Da die meisten technischen Röntgengeräte heute über umfangreiche Sicherheitseinrichtungen verfügen, ist hier oft ein eintägiger Grundlagenkurs ausreichend

Die Dauer der Berufserfahrung kann je nach Gefährdungspotential und Berufsausbildung zwischen drei bis 24 Monaten betragen. Es gibt aber auch Fachkundegruppen, bei denen keine Berufserfahrung gefordert wird.

Nukleus Training & Consulting steht Ihnen hier gerne jederzeit für eine ausführliche Beratung zur Verfügung.

Grundregeln im Strahlenschutz, die sogenannten 4 „A“s unter den Strahlenschutzmaßnahmen, sind

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Abschirmung – verstärken

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Abstand – erhöhen

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Aktivität – vermindern

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Aufenthaltsdauer – verkürzen

Strahlenschutz muss gekonnt und will gelernt sein. Zuständig für die verschiedenen Strahlenschutzmaßnahmen sind die Strahlenschutzbeauftragten, abgekürzt SSB. Ihre Aufgaben und Verantwortung sind in den §§ 43 ff StrSchV näher geregelt darunter die

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Einweisung der in Strahlenschutzbereichen Beschäftigten

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Festlegung und Planung von Strahlenschutzmaßnahmen – organisatorisch und technisch

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Funktionskontrolle des Equipments für Strahlenschutz

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Unterweisung des Strahlenschutzpersonals im Jahresrhythmus

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Überprüfung der Wirksamkeit von Vorrichtungen und Vorschriften rund um den Strahlenschutz