Guten Morgen Herr Sabath,
nach nochmaliger Durchsicht der Unterlagen Ihrer Online-Schulung hat sich bei mir eine Frage ergeben. Welche Fachkundegruppe ist für die Bestellung eines neuen SSB erforderlich, wenn technische Röntgeneinrichtungen (CT, µ-CT, µ-RFA) ohne Bauartzulassung betrieben werden? Sie verweisen in Ihrem Skript lediglich auf die Fachkundegruppe R3 und R4 für technische Röntgeneinrichtungen mit Bauartzulassung+Störstrahler. Leider konnte ich im Rahmen einer Internetsuche keine aussagefähige Tabelle finden.

Ich freue mich über Ihre Rückmeldung.

ja, Sie haben recht. Das ist aus dem Skriptum so nicht direkt ersichtlich. In der Tabelle zu den Antragsunterlagen sind nur die anzeigepflichtigen Basis-, Hoch- und Vollschutzgeräte grün hinterlegt mit dem Hinweis auf die Fachkundegruppe R3, da dieses bei den bauartzugelassenen Geräten eindeutig ist.

Ihre Anfrage bezieht sich auf nicht bauartzugelassene Geräte. Diese fallen in der Tabelle unter genehmigungspflichtige technische Röntgeneinrichtungen. Hier hängt die erforderliche Fachkundegruppe vom Gefährdungspotential der Röntgeneinrichtung ab. Hier kommen die Fachkundegruppen R2.1, R2.2, R3, ggf. auch R7 in Betracht.

Soweit Ihre nicht-bauartzugelassenen technischen Röntgeneinrichtungen CT, µ-CT und µ-RFA in Konstruktion, Eigenschaften und Betriebsweise ebenfalls den Spezifikationen von Basis-, Hoch- und Vollschutzgeräten entsprechen, so ist auch hier die Fachkundegruppe R3 ausreichend. In allen anderen Fällen ist die Fachkundegruppe R2.1 bzw. bei mobilen handgehaltenen RFA die R2.2 erforderlich.

Damit unterscheiden sich die in Konstruktion, Eigenschaften und Betriebsweise Basis-, Hoch- und Vollschutzgeräte bauartzugelassenen Geräte zu den nicht-bauartzugelassenen Geräten nur im behördlichen Verfahren, d.h. Anzeige oder Genehmigung und zusätzlich beim bauartzugelassenen Vollschutzgerät als Besonderheit noch darin, dass kein SSB benötigt wird. Die erforderliche Fachkunde ist jedoch in beiden Fällen identisch.

Rechtsgrundlage hierfür ist die Fachkunde-Richtlinie Technik nach Röntgenverordnung, Anlage A.
Fundstelle:
https://www.base.bund.de/SharedDocs/Downloads/BASE/DE/rsh/3-bmub/3_77.pdf?__blob=publicationFile&v=1